G8-Gipfel Evian 2003
31.05.2003 & 01.06.2003
Im Französischen Evian am Genfersee fand vom 1. – 3. Juni 2003 der G8-Gipfel statt, direkt an der Schweizer Grenze gelegen. In diesem Zusammenhang wurde eine temporäre Flugverbots bzw. Flugsicherheitszone eingeführt, die sowohl von der Armée de l’air als auch von der Schweizer Luftwaffe überwacht wurde. Zusätzlich wurden Französische Mirage Kampfflugzeuge nach Payerne verlegt.
Nach den Anschlägen vom 11. September wurde deutlich, dass der Luftraum ein wesentlicher Faktor der nationalen und internationalen Sicherheit ist und einer verstärkten Kontrolle bedarf. Die Anschläge von 9/11 haben den Schutz wichtiger Veranstaltungen grundlegend verändert. Sie waren so etwas wie ein Wendepunkt für das Sicherheitsdenken weltweit. In diesem Zusammenhang wurde der Luftraum über Evian für den Gipfel für mehrere Tage gesperrt. Da Evian direkt an der Schweizer Grenze liegt, betraf diese Sperrung auch einen grossen Teil des Schweizer Luftraums. Aus diesem Grund unterzeichneten die Schweiz und Frankreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit anlässlich des G8-Gipfels in Evian im April dieses Jahres.
Das Abkommen sah auch vor, dass die Armée de l’air den Flugplatz Payerne nutzen konnte, um den Luftraum zu überwachen und zu schützen. So standen sechs Mirages aus Cambrai der Escadron de Chasse 2/12 "Picardie" in der Schweiz im Einsatz. Unterstützt wurden diese durch die Schweizer Luftwaffe. Die Schweizer Hornets waren mit infrarotgelenkten Sidewinder- und radargesteuerten AMRAAM-Raketen bewaffnet, die Französischen Mirages hingegen mit radargesteuerten Matra Super 530D sowie infrarotgelenkten Matra Magic R550. Vor allem die scharfen Sidewinder AIM-9P in den weissen Farben sind gut von den üblichen Trainings-SIWAs der Hornets zu unterscheiden.
Für die Schweizer Luftwaffe stellte die Überwachung des Luftraums jedoch nichts Neues dar. Bereits am diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos wurde der Luftraum erstmals gesperrt. Wäre es aber effektiv zu einem Abschuss gekommen, hätte dieser zuerst durch den Vorsteher des VBS befehligt werden müssen.

















